Die funktionsanalytischen sowie die weiteren Leistungen, die in Zusammenhang mit der Behandlung stehen, werden auf der Basis der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) bzw. Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berechnet.
Diese Kosten werden in der Regel von den privaten Krankenversicherern übernommen.
Für Leistungen, die aufgrund neuester medizinischer Entwicklung bei Auflage der GOZ bzw. GOÄ noch nicht vorhanden waren, berechnen wir analog nach §6 Abs.2 GOZ.
Nach der Diagnose wird in dem individuellen Beratungsgespräch der Gesamtumfang der Behandlung besprochen. Danach richten sich die Gesamtkosten.
Bitte klären Sie den eigenen Erstattungsanspruch bei Ihrer Versicherung, da er unterschiedlich ausfallen kann. |